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Das war die hds-Hauptversammlung 2012
Am heutigen Mittwoch 16. Mai, ist die diesjährige hds-Hauptversammung am Sitz in Bozen über die Bühn ... mehr ...

LEBENSMITTELGEWERBE UND GASTBETRIEBE

In sieben Schritten zum eigenen Haccp 

Ein "Trainingsplan" für Mitglieder
 

Die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern zu gewährleisten, klingt einfacher gesagt als getan. Jeder Betrieb im Lebensmittelgewerbe ist verpflichtet, ein vorbeugendes System einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. So schreiben es die Hygienebestimmungen für Lebensmittel vor, die im sogenannten Haccp-Konzept enthalten sind.

Damit alle betroffenen Mitgliedsbetriebe für das Haccp auch „fit“ sind, bietet der Verband jetzt einen besonderen „Trainingsplan“ an. Die Grundsätze des Konzeptes werden in sieben einfachen Schritten erklärt und vom Internetportal des hds unter den Menüpunkt "Nützliche Dokumente" abrufbar (siehe auch Suchfunktion untern). Folgende Schritte können heruntergeladen werden:

  1. Ermittlung von Gefahren, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen (Gefahrenanalyse).

  2. Ermittlung der kritischen Punkte der Prozessstufe(n), die zu überwachen ist/sind, um eine Gefahr zu vermeiden, auszuschalten oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

  3. Festlegung von Grenzwerten für diese kritischen Punkte, anhand derer im Hinblick auf die Vermeidung, Ausschaltung oder Reduzierung ermittelter Gefahren zwischen akzeptablen und nicht akzeptablen Werten unterschieden wird.

  4. Festlegung und Durchführung effizienter Überwachungsverfahren für die kritischen Punkte der Prozessstufen.

  5. Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall, dass die Überwachung zeigt, dass eine kritische Prozessstufe unkontrolliert abläuft.

  6. Festlegung von regelmäßig durchzuführenden Verifizierungsverfahren, um festzustellen, ob den Vorschriften gemäß den Ziffern 1 bis 5 entsprochen wird.

     
  7. Erstellung von Unterlagen und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens angemessen sind, um nachweisen zu können, dass den Vorschriften gemäß den Ziffern 1 bis 6 entsprochen wird

Suche die "nützlichen Dokumente" zum Haccp im Archiv: 

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FÜR WEITERE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNG

Fachgruppenleiter: Stefan Kuhn T +39 0471 310 507 - F +39 0471 310 595
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