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Das Handbuch"Die Sicherheit in deinem Betrieb"Diese Mappe ist die natürliche Fortentwicklung des Handbuches "Die Sicherheit in deinem Betrieb", die im Jahr 2007 gemeinsam mit dem Inail herausgegeben wurde. Der hds stellt damit den Betrieben einen klaren, auf den letzten Stand gebrachten Leitfaden zur Verfügung. Zum einen soll er behilflich sein, die Auflagen beim Arbeitsschutz besser zu erfüllen, zum anderen die Betriebe bei der Organisation des Arbeitsschutzdienstes zu größerer Selbstständigkeit zu verhelfen und Kosten zu reduzieren. Das Handbuch zum DownloadenDie neue Arbeitssicherheitsmappe ist in neun Kapitel unterteilt. Sie kann gänzlich online heruntergeladen werden (Zip-Files).
Dieses Kapitel befasst sich mit den verschiedenen Figuren, die vom Einheitstext Arbeitssicherheit vorgeschrieben sind. Es werden deren Voraussetzungen, Aufgaben und nötige Ausbildungen angesprochen. Ergänzend dazu sind die notwendigen Dokumente vorhanden, welche die vom Arbeitgeber erfolgten Ernennungen bestätigen. Der Ernennung sollte auch eine Fotokopie der Kursbestätigung beigelegt werden.
Die Risikobewertung ist das Kernstück der Arbeitssicherheit in einem Betrieb. Dieses Dokument hat den Zweck, alle Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, die sich im Betrieb befinden, aufzuzählen. Genauso werden Verbesserungsmaßnahmen genannt, die infolge der Risikobewertung erarbeitet wurden. Neben der Eigenerklärung über die durchgeführte Risikobewertung, die in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten eingesetzt werden kann, befinden sich auch eine Arbeitsanweisung zur Erstellung einer Risikobewertung sowie Formularvorlagen.
Unter physischen Risiken versteht man physische Einflüsse, die den menschlichen Körper oder einzelne Organe schädigen. Oftmals handelt es sich um Risikofaktoren, die mit freiem Auge nicht ersichtlich sind. Zu den bekanntesten physischen Risiken zählen Lärm, Vibrationen, elektromagnetische Felder, künstliche Strahlungen und manuelle Handhabung von Lasten. In diesem Kapitel werden diese physischen Risiken aufgelistet und beschrieben. Einige Dokumentvorlagen sollen den Arbeitgeber bei der Bewertung des Risikos unterstützen. Bei Bedarf kann der Arbeitgeber auf spezialisierte Techniker zurückgreifen.
Tagtäglich hantieren wir mit Stoffen oder Zubereitungen, die gefährliche oder schädliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt aufweisen. Auf diese Stoffe oder Zubereitungen muss laut einer EU-Richtlinie mit einem Gefahrensymbol auf der Verpackung hingewiesen werden, damit der Verbraucher über die Risiken informiert ist. Des weiteren muss der Erzeuger des Produktes ein Sicherheitsdatenblatt erstellen, in dem bestimmte Informationen (sichere Handhabung, Umwelteinfluss, Gesundheitsschädigung, usw.) zu finden sind. Der Einheitstext Arbeitssicherheit verpflichtet den Arbeitgeber, alle Gefahrenquellen zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen (z.B. Schutzhandschuhe) zu treffen.
Seit den 90er Jahren gibt es organisatorische und wirtschaftliche Veränderungen, die verschiedene psychosoziale Auswirkungen zur Folge haben. Heute sind diese Krankheitsbilder unter dem Begriff "Mobbing", "Burn out" oder "arbeitsbedingter Stress" bekannt. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz definiert den arbeitsbedingten Stress wie folgt: "Menschen leiden unter Stress, wenn sie wahrnehmen, dass zwischen den Anforderungen die an sie gestellt werden, und den Mitteln die ihnen zur Bewältigung dieser Anforderungen zur Verfügung stehen, ein Ungleichgewicht besteht". Der Einheitstext Arbeitssicherheit verpflichtet den Arbeitgeber eine arbeitsbedingte Stressbewertung durchzuführen. In diesem Kapitel befindet sich neben einer Beschreibung ein Fragebogen, der zur Bewertung des Risikos eingesetzt werden kann.
Neben den schon erwähnten Risikofaktoren gibt es in der Arbeitswelt auch Risikofaktoren, die in keiner der oben genannten Kategorien eingestuft werden können. Dabei handelt es sich um soziale Aspekte wie Mutterschutz, Jugendschutz, Nachtarbeit, usw. Auch hier hat der Gesetzesgeber bestimmte Richtlinien erarbeitet, welche die Arbeiter vor größeren Gesundheitsschäden schützen soll.
Immer wieder werden kleinere, aber auch größere Brände in Unternehmen registriert. Meist entstehen sie durch Unachtsamkeiten, Kurzschlüssen oder kleineren Unfällen und können fatale Folgen haben. Aus diesem Grund gibt es neben dem Einheitstext Arbeitssicherheit noch weitere Gesetze, welche die Planung, den Bau und die Schulung der Brandschutzbeauftragten regeln. Neben dem Evakuierungsplan und dem Notfallplan befinden sich in diesem Kapitel viele weitere hilfreiche Informationen zum Thema Brandschutz.
Maschinen und Arbeitsgeräte wurden erfunden, um Arbeitsabläufe zu erleichtern, zu beschleunigen oder sogar zu automatisieren. Maschinen bestehen aus mehreren Bauteilen, bei denen die Bewegung eines Elements zwangsläufig die Bewegung anderer Elemente bewirkt. Die ersten Maschinen waren einfach, ohne Schutzvorrichtungen oder andere Sicherheitsvorrichtungen. Oftmals verursachten diese Maschinen Unfälle, angefangen bei Schnittverletzungen und ungewollten Amputationen, bis hin zu Todesfällen. Die Maschinenrichtlinie gibt den Maschinenherstellern Sicherheitsrichtlinien vor, an die sie sich bei der Planung der Maschine halten müssen, andernfalls dürfen die Maschinen nicht verkauft werden. Die Maschinenrichtlinie und ein Landesgesetz sehen unter anderem auch periodische Kontrollen vor, die der Arbeitgeber einhalten muss.
Unter technischer Anlage versteht man eine planvolle Zusammenstellung von Bauteilen zu einer funktionsintegrierenden Gesamtkonstruktion mit ortsgebundener Benutzung, die einem bestimmten Zweck dient und eine selbstständige Einheit darstellt. In diesem Kapitel befassen wir uns speziell mit der Heizungsanlage, der Elektroanlage und der Klimaanlage. All diese Anlagen stellen eine komplexe Zusammenstellung von Bauteilen dar und unterliegen spezifischen Richtlinien.
Der Arbeitnehmer ist ein wichtiger Teil eines Unternehmens, der Anteil an dessen Erfolg oder Misserfolg hat. Im Rahmen der Arbeitssicherheit wird auch der Arbeitnehmer berücksichtigt. Ohne spezifische Schulungen oder Unterweisungen kann der Arbeitnehmer die Sicherheitsmaßnahmen des Betriebes nicht kennen und riskiert bei einem Notfall, falsch zu reagieren. Bei bestimmten Risiken kommen sogenannte persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zum Einsatz, deren Funktion es ist, den Arbeitnehmer zu schützen.
Der Arbeitsmediziner ist eine externe Person, dessen Ernennung vom Arbeitgeber durchgeführt wird, sobald laut Risikobewertung spezifische Risikofaktoren im Betrieb vorhanden sind. Diese Risikofaktoren können vielseitig sein; dazu zählen unter anderem physische, chemische und psychologische Risikofaktoren. Die Aufgabe des Arbeitsmediziners besteht darin, die Betriebslokale zu besichtigen, den Arbeitgeber bei der Erstellung der Risikobewertung zu unterstützen und periodische Präventionsuntersuchungen bei den Arbeitnehmern durchzuführen und ein Sanitätsprotokoll zu führen.
Auf den Baustellen ist der Einsatzsicherheitsplan (ESP) bereits seit Jahren bekannt. Das Einheitsdokument zur Bewertung der Risiken durch Interferenzen (DUVRI) ist mit dem Einheitstext Arbeitssicherheit eingeführt worden und kommt bei Wartungsarbeiten zum Einsatz. Beide Dokumente dienen dazu, alle beteiligten Parteien über die möglichen Risiken und Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. Mit Hilfe dieser Dokumente können sich alle Parteien auf mögliche Risiken vorbereiten.
Im letzten Kapitel der Arbeitssicherheitsmappe werden Unterlagen zur Verfügung gestellt, die bei der Erstellung eines Jahresabschlussberichtes hilfreich sein können. Dieser Bericht ist keine Pflicht, soll aber den Arbeitgeber bei der Sicherstellung der Einhaltung aller Arbeitssicherheitsvorschriften unterstützen. Abschließend befindet sich in diesem Kapitel auch eine Protokollvorlage über die Zusammenkunft der Dienststelle für Arbeitsschutz. Diese Zusammenkunft muss in Unternehmen mit mehr als 15 Angestellten organisiert werden.
Lade das 9. Kapitel herunter
Das gedruckte Handbuch und der USB-StickDie Arbeitssicherheitsmappe samt USB-Stick ist im hds-Hauptsitz in Bozen sowie in den jeweiligen Bezirksbüros in Meran, Brixen, Bruneck, Schlanders und Sterzing für hds-Mitglieder kostenlos erhältlich.FÜR WEITERE INFORMATIONENBereich Lebensmittel, Umwelt und SicherheitStefan Kuhn, T +39 0471 310 507, skuhn@hds-bz.it |



