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Rechtsberatung
Sonderverkauf und Preisauszeichnung
Regeln und Pflichten
Der hds bietet seinen Mitgliedern eine umfassende Dienstleistung und Beratung bei der Organisation von Aus-, Werbe- und Saisonschlussverkäufe sowie Preisauszeichnung der Waren.
Der Räumungs- und Ausverkauf Diese Art von Verkauf stellt eine besonders günstige Gelegenheit dar, um alle oder einen Großteil der im Geschäft oder Lagerraum liegenden Waren abzusetzen. Er kann bei Veräußerung, Schließung oder Verlegung des Betriebes, bei Umstrukturierung mit darauffolgender Schließung, im Falle eines schweren Unglücks oder bei Betriebsjubiläum organisiert werden. Ein Räumungs- und Ausverkauf darf alle 36 Monate stattfinden (mit bestimmten Ausnahmen) und sieht eine maximale Dauer von 30 Tagen vor (Fristverlängerung bei außerordentlichen Umständen). Es ist nicht möglich, diese Art von Verkauf im Dezember und 20 Tage vor Beginn des Saisonschlussverkaufs zu organisieren.
Der Saisonschlussverkauf Der Saisonschlussverkauf ist für ausschließlich saisonale oder Modeartikel bestimmt, die sich entwerten würden, wenn sie nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes verkauft werden. Er findet 2 Mal im Jahr statt. Die Handelskammer setzt die Fristen fest.
Der Werbeverkauf Ein Werbeverkauf betriftt einige wenige Produkte aus dem Sortiment und hat als Ziel, ein neues Produkt oder eine Marke zu lancieren oder den Umsatz zu steigern. Er kann immer, außer im Dezember und 20 Tage vor Saisonschlussverkauf organisiert werden, für maximal 2 Wochen.
Die Preisauszeichnung der Waren Der Preis auf dem zum Verkauf stehenden Artikel muss eindeutig und ersichtlich sein. Die Ausweisung zweier verschiedener Preise für einen Artikel ist außerhalb der Sonderverkaufszeiten verboten.
ACHTUNG: NEUE PFLICHT seit 30. März 2011 Für die oben beschriebenen Aus-, Werbe- und Saisonschlussverkäufe ist die Anbringung in den Geschäften & Schaufenstern eines gut sichtbaren zweisprachigen Schildes mit dem effektiven Beginn des Sonderverkaufes vorgesehen. Diese Hinweisschilder können in den hds-Büros von Bozen, Meran, Brixen, Bruneck, Schlanders und Sterzing abgeholt oder online bestellt werden.
Die Online-Dokumente und -Unterlagen für hds-Mitglieder
- "Neuerungen im Bereich Aus-,Werbe- und Saisonschlussverkauf (Stand Jänner 2012)"
- ein Leitfaden der Regeln und Pflichten zusammenfasst, kann unter Nützliche Dokumente heruntergeladen werden
"Sonderverkäufe – die Vorlage für die Mitteilung an die Gemeinde" befindet sich unter dem Menüpunkt Formulare und Modelle
- "Saisonschlussverkauf: Regeln, Verbote, Preise und Werbung" Der Auszug aus der "Neuen Handelsordnung kann unter Normen und Gesetze heruntergeladen werden
- "Die Preisauszeichnung bei zum Verkauf stehenden Waren"
- eine News vom 7. Juli 2011
Für weitere Informationen
Bozen: T +39 0471 310 311, bozen@hds-bz.it Schlanders: T +39 0473 730 397, schlanders@hds-bz.it
Meran: T +39 0473 272 511, meran@hds-bz.it
Brixen: T +39 0472 271 411, brixen@hds-bz.it
Sterzing: T +39 0472 766 070, sterzing@hds-bz.it
Bruneck: T +39 0474 555 452, bruneck@hds-bz.it
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