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Das war die hds-Hauptversammlung 2012
Am Mittwoch 16. Mai, ist die diesjährige hds-Hauptversammung am Sitz in Bozen über die Bühne gegange ... mehr ...

Teilnahmebedingungen

  • Am Projekt „Umweltsiegel“ können Geschäfte aus folgenden Kategorien teilnehmen: Lebensmittel- und Gemischtwarenhandlungen, Biofachgeschäfte, Metzgereien, Bäckereien, welche mindestens 50% der Kriterien anwenden können:
  • Teilnehmer, die nicht Mitglied im Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol sind, können sich in jedem Fall am Projekt beteiligen und die mit dem Umweltsiegel verbundenen Dienste in Anspruch nehmen, sofern der Mitgliedsbeitrag eingezahlt wird.
  • Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis.
  • Um das Umweltsiegel zu erhalten müssen mindestens 75% der möglichen Punkte erreicht werden.
  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils gültigen Umweltsiegelkriterien vollinhaltlich einzuhalten.
  • Das Umweltsiegel wird im Spätherbst jeden Jahres verliehen. Um an dieser Verleihung teilnehmen zu können, muss die Anmeldung jeweils innerhalb August erfolgen.
  • Die Gültigkeit des Siegels ist auf ein Jahr beschränkt.
  • Die Einhaltung der Kriterien seitens der Betriebe wird überprüft und kontrolliert, um den Ruf und die Glaubwürdigkeit des Umweltsiegels abzusichern.
  • Für die unabhängige Überprüfung der Kriterien wird den Umweltsiegelprüfern der freie Zugang zu den nötigen Informationen gewährleistet.
  • Bei Nichteinhaltung der Kriterien wird das verliehene Umweltsiegel nach einer Abmahnung widerrufen, wobei der Widerruf angemessen publiziert werden kann.
  • Der Betrieb hat Anrecht auf folgende Leistungen:
    • Beratung und Information
    • Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
    • Auszeichnungsmaterialien: Regalstopper, Hinweisschilder, Plakate, Türaufkleber, Faltzettel. Die zur Verfügung gestellten Auszeichnungsmaterialien verbleiben Eigentum des HDS und müssen bei Aberkennung oder Widerruf des Umweltsiegels retourniert werden. 

Vorgangsweise

  • Anmeldung beim Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol oder bei der Landesagentur für Umwelt und Arbeitsschutz und Einzahlung der Teilnahmegebühr
  • Ausfüllen des Kriterienkataloges und Beratungsgespräch
  • Frist für die Umsetzung der Maßnahmen des Kriterienkataloges
  • Kontrolle durch unabhängige Umweltsiegelprüfer und Vergabe des Umweltsiegels
  • Kennzeichnung der Produkte an den Regalen mit den Auszeichnungsmaterialien
  • Fortbildung für Kaufleute und deren Mitarbeiter
  • Prüfung und Kontrolle

Die Einhaltung der Kriterien wird von kompetenten, unabhängigen Personen überprüft. Vor der Vergabe des Umweltsiegels wird jährlich eine Überprüfung durchgeführt. Das eingesetzte Team von zwei Prüfern meldet sich vorher an und erstellt einen kurzen Prüfbericht, der mit den Geschäftsinhabern besprochen wird und die Grundlage für die Vergabe des Umweltsiegels bildet. Stichprobenkontrollen können laufend und ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden.
Bei Beschwerden von Seiten der Kunden wird eine außerordentliche Überprüfung durchgeführt Bei festgestellten Mängeln erfolgt eine schriftliche Mahnung durch die Landesumweltagentur. Die Mängel müssen innerhalb eines Monats beseitigt werden. Falls dies nicht erfolgt, wird dem Geschäft das Umweltsiegel entzogen, wobei der Widerruf in geeigneter Form veröffentlicht werden kann. In diesem Falle sind sowohl das Siegel als auch die Auszeichnungsmaterialien an den Verband zurückzugeben.
Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Umweltsiegelbeirat über Vergabe oder Widerruf des Umweltsiegels.
Die zur Verfügung gestellten Auszeichnungsmaterialien verbleiben Eigentum des Handels- und Dienstleistungsverbandes Südtirol und müssen bei Aberkennung oder Widerruf des Umweltsiegels unverzüglich retourniert werden.

KONTAKT

Heinz Neuhauser, Fachgruppenleiter
Mitterweg 5, Bozner Boden - 39100 - Bozen
T + 39 0471 310 306 - F + 39 0471 310 595
hneuhauser@hds-bz.it

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