News der Woche


Das war die hds-Hauptversammlung 2012
Am Mittwoch 16. Mai, ist die diesjährige hds-Hauptversammung am Sitz in Bozen über die Bühne gegange ... mehr ...

Umweltsiegel
im Lebensmittel- und Gemischtwarenhandel

Das Umweltsiegel versteht sich als Auszeichnung für ökologisch ausgerichtete Handelsbetriebe. Es wird von der öffentlichen Hand jeweils im Spätherbst für das darauf folgende Jahr verliehen. Grundlage für die Auszeichnung bildet der Kriterienkatalog. Er listet eine Reihe von Maßnahmen im Betrieb sowie im Sortiment auf, die mit Punkten bewertet werden. Er kann nach Notwendigkeit jährlich neu überarbeitet werden.
Kann ein Betrieb 75% der laut Kriterienkatalog maximal erreichbaren Punkte für sich verbuchen, wird ihm die Auszeichnung verliehen.
Die Maßnahmen des Kriterienkataloges, die im Betrieb umgesetzt werden, müssen dem Kunden auch übermittelt werden. Der Betrieb wird deshalb in ein gemeinsames Werbe- und Kommunikationskonzept eingebunden und verpflichtet sich, den Kund/innen die Inhalte des Kriterienkataloges im Rahmen seiner Möglichkeiten und im Einklang mit dem gesamten Erscheinungsbild zu vermitteln.

Die Kriterien betreffen folgende Bereiche:

  • ÖKO: Betrieblicher Umweltschutz, Offene Ware, Verpackung, Körperpflege/Reinigung/Papier
  • REGIONAL: einheimische Produkte
  • BIO: Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau
  • FAIR: Produkte aus Gerechtem Handel

Prüfung und Kontrolle
Die Einhaltung der Kriterien wird von geschulten, unabhängigen Personen überprüft. Vor der Vergabe des Umweltsiegels wird jährlich eine Überprüfung durchgeführt. Das eingesetzte Team von zwei Prüfern meldet sich vorher an und erstellt einen kurzen Prüfbericht, der mit den Geschäftsinhabern besprochen wird und die Grundlage für die Vergabe des Umweltsiegels bildet. Stichprobenkontrollen können laufend und ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden.
Bei Beschwerden von Seiten der Kunden wird eine außerordentliche Überprüfung durchgeführt. Bei festgestellten Mängeln erfolgt eine schriftliche Mahnung durch die Landesumweltagentur. Die Mängel müssen innerhalb eines Monats beseitigt werden. Falls dies nicht erfolgt, wird dem Geschäft das Umweltsiegel entzogen, wobei der Widerruf in geeigneter Form veröffentlicht werden kann. In diesem Falle sind sowohl das Siegel als auch die Auszeichnungsmaterialien an den Verband zurückzugeben.
Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Umweltsiegelbeirat über Vergabe oder Widerruf des Umweltsiegels.

Die Ziele des Projektes

  • Verbreitung der Umweltidee im Handel und Anreiz zur Eigeninitiative der Kaufleute
  • Forcierung des Angebotes ökologischer Produkte im Lebensmittelhandel und Förderung von umweltbewusstem Einkaufen
  • Profilierung und Individualisierung des Betriebes
  • Einwirkung auf den Großhandel und die Produzenten in Richtung einer Berücksichtigung ökologischer Kriterien im Produktangebot
  • Stärkung der Marktposition des Kleinhandels

Die Partner

  • Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol - Organisatorische Abwicklung, Öffentlichkeitsarbeit
  • Landesagentur für Umwelt und Arbeitsschutz - Beratung, Fortbildung, Kontrolle, finanzielle Unterstützung
  • Abteilung Handel der Autonomen Provinz Bozen - Finanzielle Unterstützung
  • Umweltsiegel-Beirat - (Er besteht aus je einem Vertreter von: Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, Verbraucherzentrale, Ökoinstitut, Landesagentur für Umwelt und Arbeitsschutz) Leitbild und Beratung, Überarbeitung des Kriterienkatalogs, Vergabe des Umweltsiegels und Schiedsgericht

Teilnahmebedingungen

KONTAKT

Heinz Neuhauser, Fachgruppenleiter
Mitterweg 5, Bozner Boden, I- 39100 Bozen
T +39 0471 310 506 - F +39 0471 310 595
hneuhauser@hds-bz.it
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